Auswuchs des Immobilienbooms
Auswuchs des Immobilienbooms: Das geerbte Elternhaus wird teuer
Die verlinkten Artikel in der
beschreiben ein Dilemma: die Erbengeneration verfügt in wirtschaftlich prosperierenden Gegenden über „nicht realisierte Papier-Grundstückswerte“ in Millionenhöhe. Ein Problem folgt hieraus, wenn diese Papier-Grundstückwerte nicht mit ausreichender Liquidität unterfüttert sind und die Häuser nicht selbst von der Erbengeneration bewohnt werden. In diesem Fall reichen die Freibeträge im Erbfall bei Weitem nicht aus, um die Grundstücke steuerfrei zu stellen. Die Konsequenz ist dann im schlimmsten Fall, dass die Erben das Grundstück verkaufen oder versteigern lassen müssen.
Jenseits der in dem Artikel diskutierten eher theoretischen rechtspolitischen Maßnahmen (andere Bewertungsverfahren, Regionalisierung der Erbschaftsteuer) können die Betroffenen mit relativ einfachen Gestaltungsmaßnahmen das Problem praktisch erheblich entschärfen.
Wir nehmen als Beispiel eine typische Familie: die 75 jährige Frau ist Alleineigentümer des Familienheims im Taunus mit 300 qm Nutzfläche, in dem sie mit ihrem 80 jährigen Mann gemeinsam wohnt. Wert des Grundstücks: 4 Mio. EUR nach Vergleichswertverfahren. Das Grundstück ist der wesentliche Vermögensgegenstand der Ehepartner. Die beiden über 27 Jahre alten Kinder arbeiten in unterschiedlichen Städten im Inland. Die beiden Erblasser sterben 2022 gleichzeitig bei einem Verkehrsunfall.
Ergebnis: die beiden Kinder werden zu je 1/2 Erben der Mutter. Die Bereicherung beträgt 4 Mio. EUR abzgl. kleinerer Abzugspositionen als Nachlassverbindlichkeiten (50.000,- EUR). Die Bereicherung beträgt für jedes Kind, da eine sachliche Steuerbefreiung (Familienheim) nicht eingreift:
1.975.000 EUR
./. 400.000 EUR Freibetrag nach § 16 ErbStG
./. 0 EUR Freibetrag nach § 17 ErbStG
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1.575.000 EUR Erbschaftsteuer darauf: 299.250 EUR (Steuersatz: 19 %)
In Summe ergibt sich somit eine Steuerlast von knapp 0,6 Mio. EUR.
Diese die Familie hart treffende Steuerlast lässt sich mit wenigen einfachen Maßnahmen ebenso legal wie leicht in vollem Umfang vermeiden, wenn sich die Familie vorausschauend, d.h. mit entsprechendem zeitlichen Abstand, dem Problem stellt.
Lassen Sie sich beraten!