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Nachfolgegestaltung


Die Nachfolgegestaltung ist das eigentliche Handwerk, welches dazu dient, den mit Ihnen besprochenen Plan umzusetzen, soweit dies zu Lebzeiten möglich ist.

Häufig geht es um vorbereitende Handlungen, z. B. das Umhängen von unternehmerischen Beteiligungen, die Gründung von Stiftungen oder anderen Vorratsgesellschaften. Die Gesellschaften werden in der Regel so konstruiert, dass der gewünschte Nachfolger gesellschaftsrechtlich gegenüber dem sonstigen Kreis von Erbanwärtern bevorteilt wird.

Gelegentlich werden (Teil-)Unternehmensverkäufe durchgeführt. Verschiedentlich werden Vorabübertragungen (Schenkungen), unter anderem auch aus steuerlichen Gründen, vollzogen, Anfragen beim Erbschaftsteuerfinanzamt gestellt und entsprechende Erklärungen abgegeben. Die entsprechenden letztwilligen Verfügungen (Erbvertrag, Testament) werden vorbereitet. Pflichtteilsverzichte sind häufiger ein Mittel der Wahl, die verhandelt werden müssen.

Wir legen bei der generationenübergreifenden Beratung besonderes Augenmerk auf die Antizipation langfristiger Entwicklungen. So gilt es beispielsweise im Auge zu behalten, dass das deutsche Erbschaftsteuerrecht in relevanten Teilen mit guten Gründen als verfassungswidrig angesehen werden kann (siehe auch unten). Umso mehr gewinnen die Steuerpläne der politischen Parteien ›  in diesem Feld an Bedeutung. Diese berücksichtigen wir bei der individuellen Ausgestaltung Ihres Nachfolgeplanes soweit als möglich.

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Die populäre Freistellung des Familienheims ist unter bewusstem Missverstehen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG BStBl. II 95, 671 ff (674)) zustande gekommen, indem keine Wertobergrenzen beim „Familienheim“ bestimmt wurden – andererseits jedoch andere Wirtschaftsgüter, die ebenso wie das Familienheim der persönlichen Lebensführung des Steuerpflichtigen und seiner Familie dienen, nicht in gleicher Weise privilegiert werden. Daher ist zu erwarten, dass diese Regelung in absehbarer Zeit wird modifiziert werden müssen.