Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung schließlich ist der zweite Teil der Umsetzung des mit Ihnen abgestimmten Nachfolgeplanes. Sie umfasst als ausschließlich privates Amt (das keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegt) die Umsetzung des Willens des Erblassers (des „wohlverstandenen Erblasserwillens“). Allein und ausschließlich diesem sind wir in der Funktion des Testamentsvollstreckers verpflichtet – nicht den Erben und nicht dem Staat.
Die Testamentsvollstreckung kann sich auf die reinen Abwicklungsmaßnahmen beschränken. Sie kann aber auch auf Dauer angelegt sein und z. B. bei unternehmerischem Vermögen vermögensverwaltenden Charakter annehmen.
Wir sind als Zertifizierte Testamentsvollstrecker Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge und in der entsprechenden Testamentsvollstreckerliste › registriert.
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Unser Beitrag in der Rubrik "Aktuelles & Wissenswertes"
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