EN
19. Mai 2021

Nachrichtenlose Vermögenswerte – wie kann es besser werden?

Das OLG Celle hat in seinem kürzlichen Urteil entschieden, dass Notare beim Nachlassverzeichnis immer gewissenhaft erstellen müssen (vgl. Bericht bei Legal Tribune Online › ). Hätten wir ein zentrales Register, würde es zu solchen Haftunsfällen nicht kommen.

Was haben die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Japan, Frankreich und Italien gemeinsam?

Sie gehören nicht nur der Gruppe der Sieben (G7 an, sondern haben auch eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten (Assets). Folglich hat Deutschland, als einziger G7 Mitgliedsstaat, keine Regelung für die Handhabe von nachrichtenlosen Assets.
Doch was bedeutet überhaupt nachrichtenlos und warum sind diese nachrichtenlosen Assets von sozioökonomischer und volkswirtschaftlicher Relevanz? Warum sollte sich Deutschland und dessen Gesetzgebung mit ihnen beschäftigen und wie könnten nachrichtenlose Assets dazu dienen, die  gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt zu erhöhen und Antworten auf zukunftsweisende volkswirtschaftliche sowie sozio-ökonomische Fragestellungen liefern?
Dieses Thema greift das Konzeptpapier "Nachrichtenlose Assets Reform" in Zusammenarbeit mit unseren Projektpartnern auf.

Was sind nachrichtenlose Assets?
Im Allgemeinen kann man unter nachrichtenlosen Assets Vermögenswerte verstehen, bei denen Finanzdienstleister den Kundenkontakt verloren haben und nicht wiederherstellen konnten, weil z. B. deren Eigentümer vermutlich bereits verstorben sind und den Erben die Existenz dieser Assets nicht bekannt ist. Aktuell vereinnahmen Finanzdienstleister in Deutschland diese Assets nach 30 Jahren ergebniswirksam.

Wozu können die Mittel nachrichtenlose Assets genutzt werden?
Um den voranschreitenden Klima und gesellschaftlichen Wandel zu begegnen bedarf es neuer sozialer und gesellschaftlicher Innovationen. Deshalb hat der  Staatssekretärsausschuss u. a. am 25 Februar 2019 beschlossen, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort auszubauen.
Während technologische Innovationen auf breiter Basis gefördert werden, bleiben soziale und gesellschaftliche Innovationen zu großen Teilen sich selbst überlassen. Die Mittel aus nachrichtenlosen Assets könnten u. a. dazu genutzt werden, diese Lücke zu schließen und den Unternehmen, die sich den sozialen und gesellschaftlichen Innovationen verschrieben haben, das nötige Kapital zur Verfügung zu stellen.
Die im Konzeptpapier vorgestellte Lösung mit der Etablierung eines Social Impact Fonds stellt dabei einen Ansatz dar, die Finanzierung der im Februar 2019 festgelegten Strategie umzusetzen, ohne dabei den Staatshaushalt zu belasten, und darüber hinaus Antworten auf zukunftsweisende Fragen zu liefern.

Der Social Impact Fonds
Das Konzeptpapier sieht vor, dass die Mittel aus den nachrichtenlosen Assets in einem Social Impact Fonds gebündelt werden. In einem (zentralen) Melderegister werden sämtliche Übertragungsvorgänge an den Social Impact Fonds gespeichert, so dass potentielle Anspruchssteller jederzeit nach einer  Anspruchsprüfung die ihnen zustehenden Vermögenswerte wieder erhalten – demnach erfolgt keine Enteignung, das Erbrecht bleibt gewährleistet.

Internationaler Vergleich und das geschätzte Ausmaß von nachrichtenlosen Assets in Deutschland
46 aller OECD Länder haben bereits eine gesetzliche Regelung für die Handhabung von nachrichtenlosen Assets implementiert.
Je nachdem welche Schätzung man für das Ausmaß an nachrichtenlosen Assets heranzieht, erhält man ein Volumen in Höhe von 2 bis 9 Mrd. Euro.

Details enthält unser unten verlinkter Bericht, in 2. Auflage im November 2020 erschienen.



Download:
Nachrichtenlose Assets, 2. Auflage (11/2020)