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Stiftungslösung


Wir haben mit einem mittelständischen Unternehmer einen Nachfolgeplan für sein inzwischen passives Vermögen erarbeitet. Da er keinen seiner gesetzlichen Erben als geeignet ansah, mit diesem Vermögen umzugehen, haben wir uns im Dialog für die Einsetzung einer gemeinnützigen (Treuhand-)Stiftung als Erben entschieden.

Um dies abzusichern, haben wir

  • mit seinen gesetzlichen Erben verhandelt und diesen den Verzicht auf Ansprüche auf den Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung und Zusatzpflichtteile gegen steuerfreie Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge „abgekauft“,
     
  • die letztwillige Verfügung so gestaltet, dass die Satzung der gemeinnützigen Stiftung den Wünschen des Erblassers umfassend Rechnung trägt und eine steuerfreie Förderung der von ihm gewünschten Zwecke ermöglicht,
     
  • die aktuelle Reform des Stiftungsrechtes ›  soweit erforderlich berücksichtigt und
     
  • die Testamentsvollstreckung so konzipiert, dass die Stiftung im Todeszeitpunkt schnell errichtet werden kann. Dabei ist die Testanebtsvollstreckung mit so umfassenden Vollmachten ausgestattet, dass bei Rechtsänderungen (z. B. steuerlich adversen Regelungen) flexibel reagiert werden kann.