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Erblasser mit größerem Immobilienvermögen


Die Familie eines Erblassers kam auf uns zu mit der Bitte, die entsprechenden Erbschaftsteuererklärungen abzugeben.

Auch solche Fälle übernehmen wir – wenngleich hier leider eine Nachfolgeplanung versäumt wurde, die gesetzliche Erbfolge (und damit in der Regel der Maximalschaden) eingetreten ist und es somit in letzter Konsequenz nur noch darum geht, auf der Bewertungsebene den Steuerschaden so gering als möglich zu halten.

Solche Fälle zeigen uns immer wieder, dass in den prosperierenden Gegenden Deutschlands (wie z. B. dem Rhein-Main-Gebiet) eine Nachfolgeplanung selbst für Familien mit bescheidenem Immobilienvermögen unerlässlich ist. Selbst wenn sich diese Familien niemals als „wohlhabend“ oder gar „reich“ bezeichnen würden, so sind sie aus Sicht der Finanzverwaltung eben doch – reagieren dann nachvollziehbarerweise überrascht, wenn sie mit einer wahrscheinlichen Erbschaftsteuerlast im sechsstelligen Bereich konfrontiert werden.